Kleingewässer

Teich
Teich mit Teichschachtelhalm und
Erlenbewuchs am Ufer
© Birgit Petersen

Vierfleck Libelle
Vierfleck Libelle
© Birgit Petersen

Teich, Gefahr der Verlandung
Teich mit dichtem Bestand an
Teichschachtelhalm und Teichlinsen -
Gefahr der Verlandung
© Cécile Hahn

Weiher, Teiche und Tümpel stellen kleinere Stillgewässer dar, wobei Weiher und Tümpel einen natürlichen Ursprung haben. Im Gegensatz zu Weihern fallen Tümpel jedoch gelegentlich oder regelmäßig trocken. Teiche hingegen sind künstlich aufgestaute oder angelegte Stillgewässer. Kleingewässer wurden früher als Löschteich, als Viehtränke, zur Haltung von Enten und Gänsen oder für die Fischzucht genutzt. Es existieren vielfältige Kleingewässer mit spezifischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften, die an die Besonderheit des Gewässertyps angepasst sind.

Stillgewässer sind wichtig für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Sie stellen Laichplätze für Fische und Amphibien sowie Brut- und Rastplätze für Wasservögel dar, bieten Säugetieren, Vögeln und Bienen Tränk- und Badegelegenheiten und sichern einen Großteil der Nahrungsreserven für Insektenfressende Tiere wie z.B. Fledermäuse, Lurche und Vögel. Stillgewässer tragen aber auch zur biologischen Vielfalt der Landschaft bei. Ferner  gliedern und bereichern sie das Landschaftsbild und erhöhen den Erlebnis- und Erholungswert. Durch den Rückhalt von Regenwasser können sie außerdem einen Beitrag zum Hochwasserschutz liefern.

Stehende Kleingewässer zählen jedoch zu den besonders gefährdeten Landschaftselementen. Ursachen dafür sind Straßenbauvorhaben, Grundwasserabsenkungen oder Verfüllung. Im Bereich dynamischer Fließgewässer entstanden früher immer wieder neue Stillgewässer. Mit geringem Aufwand ist es jedoch auch heute möglich, neue Stillgewässer anzulegen, die sich zu wertvollen Lebensräumen entwickeln können.

Gesetzliche Vorgaben

Eine wichtige Bedeutung kommt dem Schilfrohr bzw. Schilfröhricht an Gewässern zu, da eine Vielzahl von Tierarten darauf angewiesen ist. Ob als Futterpflanze für viele Larven/Raupen, als Überwinterrungsort für Kleininsekten, Asseln und Schnecken oder als Brutplatz für Röhrrichtvögel. Das Schilfröhricht genießt aus diesem Grund einen besonderen Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz und zählt danach zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Weiterhin sind Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazu gehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche führen können. Das Gesetz regelt weiterhin den Schutz von oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen und Uferzonen. Diese sind als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

Pflege von Kleingewässern

Kleingewässer tendieren zu einer mehr oder weniger raschen Verlandung, die durch Nährstoffeintrag (z.B. Düngereinwehung, Laubeintrag) beschleunigt wird. Bei dem einsetzenden Verlandungsprozess können sich die Pflanzenansiedlung und Artenzusammensetzung langsam, aber stetig ändern. Aus diesem Grund sollten Pufferzonen (Säume) von mindestens 10 m um das Gewässer herum angelegt werden. Besonders geeignet ist ein Schutzstreifen aus Grasland mit Büschen. Zu dichter Bewuchs am Ufer führt zu starker Beschattung und sollte durch Entbuschungsmaßnahmen entfernt werden. Werden die angrenzenden Flächen beweidet empfiehlt es sich, dass Kleingewässer einzuzäunen, da es ansonsten zu einer übermäßigen Nährstoffanreicherung durch den direkten Eintrag von Exkrementen der Tiere kommt.

Vernachlässigte oder teilverfüllte Kleingewässer mit noch guter Wasserqualität sollten im Spätherbst oder in den Wintermonaten von Unrat befreit werden, da in dieser Zeit die geringste Störung der Wasserlebewelt erfolgt. Bei einer Totalverunkrautung ist ein Teil der Wasserpflanzen, d.h. die Wurzelstöcke einschließlich der Ausläufer, zu entfernen. Eine geschlossene Pflanzendecke an der Wasseroberfläche (z.B. aus Teichlinsen bzw. Entengrütze) verhindert eine für die Wassertierwelt lebensnotwendige Erwärmung des Gewässers. Eine Entschlammung wird erforderlich wenn sich Gehölze am Gewässerrand befinden (Laubeintrag) oder es zur Verlandung durch Grabeneinflüsse kommt. Ein Teil des Aushubs sollte in der Nähe des Gewässers gelagert werden, da Tiere im Schlamm überwintern. Der beste Zeitpunkt für eine Entladung sind die Wintermonate.

Anlage von Kleingewässern

Vorab ist die Frage zu klären, ob ein geeigneter Standort für die Anlage eines Teiches zur Verfügung steht und ob dieser in die Landschaft passt. Naturgegebene Geländeverhältnisse wie Talmulden, Feuchtsenken, quellige Stellen, Bereiche mit hoch anstehendem Grundwasser bzw. gesichertem Wasserzufluss, beispielsweise über Gleyböden bieten ideale Voraussetzungen für die Anlage eines Kleingewässers. In der Kulturlandschaft sollte auf eine Abdichtung mit Folien verzichtet werden, d.h. es sollte nur dort ein Stillgewässer angelegt werden, wo die Wasser- und Untergrundverhältnisse ein Gewässer ohne künstliche Abdichtung ermöglichen. Die Wasserzufuhr sollte durch Grundwasser, zufließendes Hangwasser oder durch die Anbindung an einen Bach erfolgen. Ein Bach sollte jedoch nicht direkt durch das Kleingewässer hindurchgelenkt werden, da dies zu einer raschen Verlandung, Überflutungsgefahr und dem Eindringen von Laich fressenden Fischen führt. Die Standorteignung ist vorab mit den Naturschutz- und Landschaftsbehörden abzusprechen. Bei der Neuanlage von Kleingewässern ist ferner zu beachten, dass es nach §31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer wasserrechtlichen Genehmigung (Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens) bedarf, sobald das künftige Gewässer einen Anschluss an ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser haben wird.

Günstiger als ein einziges großes Gewässer ist die Anlage von mehreren in der Landschaft zerstreut, höchstens zwei Kilometer voneinander entfernt liegenden Kleingewässer. Dies ermöglicht ein Abwandern der Tiere bei Abwassereinleitung, Gewässerverseuchung oder Austrocknung sowie ein Austausch von Tierbeständen. Damit ein strukturreicher Lebensraum entsteht, empfiehlt es sich, eine möglichst stufenweise Modellierung des Gewässergrundes vorzusehen. Der tiefste Bereich sollte immer Wasser führen und nicht durchfrieren, da viele Tierarten wie bspw. Fische, zuweilen auch Gras- und Wasserfrösche, im Wasser überwintern. Dies ist in der Regel ab 1 m gegeben. Der Aushub kann bei größeren Anlagen vor Ort verwendet werden z.B. zum Schaffen eines kleinen Steilufers oder als Ringwall zum Schutz vor dem Einschwemmen von Gülle und Mineraldünger.

Das Ufer sollte eine möglichst breite Flachwasserzone (Ufergefälle 1:10 bis 1:5) aufweisen, lang gezogen und abwechslungsreich gestaltet sein. Bei der Gestaltung können sich Buchten, Halbinseln, Flach- und Steiluferbereiche abwechseln. Wichtig ist eine ausreichende Pufferzone von einigen Metern Breite. Einen guten Schutz z.B. gegen Einwehen von Dünger und Einschwemmen von Gülle gewähren Hochstauden wie Schilf, Brennnessel, Mädesüß, Wasserdost u.a., Gebüsche aus Wasserschneeball und niedrigen Weiden, etwa zehn Meter vom Ufer entfernt auf einem kleinen Ringwall gepflanzt. Sie bieten gleichzeitig Unterschlupf und Sitzwarten für viele Bewohner der Gewässer. Eine Bepflanzung oder ein Besatz mit Tieren ist nicht notwendig, da sich entsprechende Tier- und Pflanzenarten im Laufe der Zeit von selbst einstellen wenn in nicht allzu weiter Entfernung Feuchtgebiete vorhanden sind, von denen aus ein Sameneintrag oder –anflug erfolgen kann. Um eine Beschattung und Laubeinfall zu vermeiden, sollten keine oder nur wenig Bäume in Ufernähe gepflanzt werden. Die meisten tierischen Teich- und Tümpelbewohner lieben Wärme. Es sollte eine tägliche Sonneneinstrahlung von mindestens 6 Stunden gewährleistet werden. Wenn sollten Bäume am Nordufer gepflanzt werden.

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