Bäche und Gräben

Naturnaher, mäandrierender Bach
Naturnaher, mäandrierender Bach
© Cécile Hahn

Ausgebauter, begradigter Bach
Ausgebauter, begradigter Bach
© Cécile Hahn

Künstliche Ufer- und Sohlbefestigung
Künstliche Ufer- und Sohlbefestigung
© Cécile Hahn

Bäche und Gräben gehören zu den Fließgewässern. Sie haben nicht nur die Aufgabe, Wasser abzuführen, sondern sind in erster Linie wertvolle Lebensräume für Fische, Amphibien, Libellen und viele andere Kleinstlebewesen. Dabei gilt: Je sauberer das Wasser, desto größer die Artenvielfalt. In einem naturnah unterhaltenen Grabensystem findet man beispielsweise bis zu 170 Tierarten. Gleichzeitig sind sie aber auch vernetzende Elemente und spielen eine wichtige Rolle für das Biotopverbundsystem. Die Uferbereiche mit unterschiedlicher Vegetation wie z.B. Röhrichte, Uferbegleitgehölze, Krautsäume und Hochstaudenfluren zählen auch zu diesen Biotopen und bieten vielfältige Lebensmöglichkeiten und gliedern die Feldflur.

Fließgewässer wurden in der Vergangenheit durch verschiedene Maßnahmen verändert. Um ihre natürliche Entwicklung zu minimieren wurden sie begradigt und eingeengt, aus Gründen des Hochwasserschutzes eingedeicht sowie Querbauwerke (z.B. Sohlschwellen, Wehre, Brücken, Rohr- und Kastendurchlässe) errichtet. Diese Eingriffe zerstören jedoch zum einen die komplexen ökosystemaren Beziehung und nehmen vielen Gewässerorganismen die Lebensgrundlage, zum anderen werden die Probleme vielfach nur verlagert.

Der beschleunigte Wasserabfluss, die Begradigung und Monotonisierung der Gewässerbetten führen zu Verschärfungen bei Hochwasserereignissen bei den Unterliegern. Durch Ufer- und Sohlverbau kommt es zur vollständigen Verödung von Fließstrecken bei gleichzeitigem Anstieg des Unterhaltungs- und damit Kostenaufwandes. Bäche und Gräben sind zu erhalten und naturnah zu gestalten, damit sie ihre Funktionen wahrnehmen können und als wichtige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben.

Anlage eines Gewässerrandstreifens

Um unerwünschte Einträge in Gewässer zu vermeiden, sollte auf beiden Seiten ein mindestens 10 m breiter Saum angelegt werden, denn durch den Eintrag von Spritz- und Düngemitteln verschiebt sich das natürliche Artenspektrum und schwächt das Immunsystem der Tiere, so dass diese anfälliger gegenüber Krankheiten sind. Die Uferrandstreifen dienen als Vernetzungsbiotope für Tiere und Pflanzen und bieten Raum für die natürliche Gewässerentwicklung. Künstliche Ufer- und Sohlbefestigungen sollten, sofern in absehbarer Zeit kein natürlicher Verfall zu erwarten ist, beseitigt werden. Außerdem sollten die Bachufer vor Viehtritt geschützt werden. In einigen Bundesländern wie z.B. NRW wird die Anlage von Uferrandstreifen und die naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Ufer und Auen gefördert. Daneben fordert auch die im Jahre 2000 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den guten Zustand aller Gewässer, der sich dabei aus dem "guten ökologischen" und dem "guten chemischen" Zustand zusammensetzt. In die Betrachtung fließen neben dem Gewässerverlauf selbst, Ufer, Auen, Altwässer und das gesamte Einzugsgebiet.

Naturnahe Gestaltung von Bächen

Bei verrohrten Bäche sollten zunächst die Rohre entfernt werden, um eine natürliche Dynamik zuzulassen und eine standortangepasste Vegetation anzusiedeln. Wenn noch ein ursprünglicher Fließgewässerverlauf vorhanden ist, sollte der Bach in diesen verlegt werden. Besteht der natürliche Verlauf nicht mehr, kann beispielsweise ein daran angepasster Bachlauf gestaltet werden, in dem eine ähnliche Linienführung sowie ein ähnliches Gefälle, Querprofil und Sohlensubstrat angelegt wird. Eine andere Möglichkeit ist es, eine Initialgestaltung in Form einer Abflussmulde zu schaffen. Die Bachsohle kann erhöht werden, in dem abwechselnd von beiden Seiten die Böschung in den Bach geschoben wird und so Angriffsmöglichkeit für eine natürliche Dynamik geschaffen wird. Querbauwerke beeinflussen die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur und stellen Wanderungsbarrieren bzw. Beeinträchtigungen für die im und am Gewässer lebenden Tiere dar. Sie sollten aus diesen Gründen nach Möglichkeit entfernt oder durch die Anlage von flacheren Sohlgleiten oder funktionsfähigen Umflutgewässern mit naturraumtypischen Gefälle und Sohlsubstrat zur Umgehung des Bauwerkes einschließlich des Rückstaubereichs umgestaltet werden. Bei steilen Bachrändern sollten diese abgeflacht werden, um ein früheres Ausufern zu erzielen und das Wasser nicht so schnell abzuführen. Des Weiteren ermöglicht ein flacher Uferrand vielen Amphibien einen problemlosen Übergang vom Wasser zum Land. Das Einsetzen von Steinen in das Bachbett bremst die Fließgeschwindigkeit, mindert die Erosion  und damit ein weiteres Eintiefen des Baches.

Gräben

Naturnaher, wasserführender Graben
Naturnaher, wasserführender Graben
© Cécile Hahn

Komplett geräumter und gemähter Graben
Komplett geräumter und gemähter Graben
© Cécile Hahn

Im Gegensatz zu Bächen sind Gräben künstlich angelegte Gewässer. Sie führen Oberflächenwasser aus Wiesen- und Ackerflächen ab und regeln den Bodenwasserhaushalt, um so eine Bewirtschaftung zu ermöglichen. Man unterscheidet ganzjährig wasserführende Gräben und regelmäßig trockenfallende Gräben. Mit ihren Ufern und Randbereichen bieten wasserführende Gräben zahlreichen Tieren und Pflanzen, die auf feuchte Standorte angewiesen sind, einen wertvollen Lebensraum. Durch den zunehmenden Verlust von Feuchtgebieten und Altwässern stellen Gräben oft die letzten Rückzugs- und Ersatzlebensräume dar und haben eine wichtige Bedeutung für den Biotopverbund. Sie bieten u.a. Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Insekten und Kleinfischen Nahrungsangebot, Versteckmöglichkeiten, Winterquartiere, Brut-, Nist- und Laichplätze sowie die begleitenden Stauden und Gehölze Sitz- und Singwarten.

Anlage eines Grabensaums

Beidseitig des Grabens sollte ein Saum/Randstreifen belassen werden. Dies stellt zum einen den Schutz vor unerwünschten Einträgen wie z.B. Dünge- oder Pflanzenschutzmittel dar, zum anderen erhöht es den Strukturreichtum. Bei kalk- und nährstoffarmen Gräben sollte der Saum 5 m und bei nährstoffreichen Gräben mindestens 2 m breit sein. Sind die Grabenufer sehr steil, können sie abgeflacht werden. Die Säume sollten als extensives Grünland genutzt werden oder als Brachstreifen (z.B. Hochstaudenfluren) belassen werden.

Naturnahe Gestaltung des Grabens

Um Wasser schnellstmöglich von Flächen abzuführen wurden die Gräben in der Regel gerade angelegt. Durch die schnell abgeführten Wassermassen kann es jedoch zu Eintiefungen der Grabensohle und Problemen durch Überschwemmungen weiter unterhalb kommen. Je tiefer der Graben ist, desto stärker wird die Fläche entwässert, d.h. desto stärker ist die drainierende Wirkung. Eine Umwandlung bzw. Renaturierung in eine naturnahe, mäandrierende Form ist meist schwer zu realisieren, da dadurch eine Vernässung der angrenzenden Flächen einhergeht und die Bewirtschaftung eingeschränkt ist. Wenn möglich sollen an dem Graben Bereiche geschaffen werden, in denen Wasser zurückgehalten werden kann z.B. durch einseitige Aufweitungen, sogenannte Grabentaschen. Diese fördern den Wasserrückhalt, schaffen Lebensraum (z.B. für Libellen) und reduziert die Unterhaltungsarbeiten (Sedimentfang). Durch die Aufweitung kommt es zu einer Auflandung, da transportiertes Geschiebe abgelagert und damit die Grabensohle angehoben wird. Die Anlage der Grabentaschen ist mit einem Bagger vorzunehmen. Alternativ kann auch Totholz in den Graben eingebracht werden. Dies kommt jedoch nur auf Weiden in Frage, wo eine Vernässung in Kauf genommen werden kann. Indem abwechselnd von beiden Seiten die Böschungen in den Graben geschoben und so Angriffsmöglichkeiten für eine natürliche Dynamik geschaffen wird, kann die Grabensohle erhöht und die Uferböschungen abgeflacht werden. Im Fall von Sohlerosion besteht die Möglichkeit, Steine, Steinerde oder ein Stein-Kies-Gemisch als Ersatz für das natürliche Sohlmaterial einzubringen.

Pflege von Gräben

Ohne entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen verlanden Gräben mit der Zeit. Grund dafür sind die Boden- und Nährstoffeinträge aus angrenzenden Nutzflächen. Um die Entwässerungswirkung sicherzustellen und die charakteristischen Pflanzen- und Tierarten zu erhalten sind Unterhaltungsmaßnahmen in Form von Mahd, Rückschnitt grabenbegleitender Gehölze, Entkrautung und Räumung vorzunehmen. Die Maßnahmen sollten sowohl zeitlich als auch räumlich (z.B. wechselseitig oder abschnittsweise) durchgeführt werden. Eine Mahd der Grabenböschung und –säume sollte höchstens alle 2-3 Jahre erfolgen, das Räumen lediglich alle 5 Jahre. Das Mähgut sollte erst nach 1-2 Tagen abgeräumt werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen.

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Projektförderung durch:
Gefördert von der Stiftung für Umwelt und Entwicklung in Nordrhein-Westfalen